Hashling Investoren klagen Gründer Jonathan Mills wegen Veruntreuung von Millionen.

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By Felix Neumann

Investoren, die das Hashling NFT-Projekt finanziert haben, verfolgen rechtliche Schritte gegen dessen Gründer, Jonathan Mills. Sie behaupten, er habe Millionen von US-Dollar, die sie in das Projekt investiert hatten, das NFT-Verkäufe und einen Bitcoin-Mining-Betrieb umfasste, veruntreut. Die Klage, die am 14. Mai in Illinois eingereicht wurde, wirft Mills vor, er habe erhebliche Mittel, die für die Projektentwicklung und Renditen bestimmt waren, in von ihm kontrollierte Unternehmen umgeleitet, wodurch die Investoren ohne Gewinne oder sogar ohne Kommunikation zurückblieben.

Vorwürfe der Mittelveruntreuung

Im Mittelpunkt der Klage stehen die Behauptungen, Mills habe mindestens 3 Millionen US-Dollar an Vermögenswerten an Satoshi Labs LLC übertragen, ein Unternehmen unter seiner direkten Kontrolle. Die Investoren machen geltend, diese Übertragung sei erfolgt, ohne dass die versprochenen Gewinne aus ihrer Kapitalbeteiligung geliefert wurden. Sie behaupten, dass sie zusammen über 1,4 Millionen US-Dollar durch zwei separate NFT-Verkäufe, die mit dem Projekt verbunden waren (einer auf Solana und ein weiterer im Zusammenhang mit Bitcoin), beigetragen hätten. Trotz dieser Beiträge hätten sie keine finanziellen Erträge erhalten und schließlich jeglichen Kontakt zu Mills verloren.

Umstrittene Aktionärsstruktur

Die Kläger behaupten weiter, Mills habe eine angeblich ungültige Aktionärsvereinbarung geschaffen, um seine beherrschende Kontrolle über die Vermögenswerte des Projekts zu rechtfertigen. Laut dem Rechtsdokument räumte diese Vereinbarung Mills unverhältnismäßige 67 % Eigentums- und Stimmrechte ein, während andere Investoren selbst bei Beiträgen von bis zu 20.000 US-Dollar nur einen mageren Anteil von 2 % erhielten.

Es wird auch behauptet, dass eine Änderung des Firmennamens von „Proof of Work Labs“ zu Satoshi Labs als Taktik verwendet wurde, um die Kontrolle über Vermögenswerte zu verschleiern. Die Klage legt nahe, dass diese Umbenennung stattfand, während den Partnern gleichzeitig versichert wurde, dass ihr Eigentumsanteil unberührt bleiben würde.

Projektherkunft und Vertrauensfragen

Obwohl Mills zu Beginn des Projekts angeblich zugab, keine Vorerfahrung mit NFTs zu haben, schlug er das Hashling-Projekt zunächst einem der Kläger vor. Diese Person arbeitete dann mit anderen zusammen, um die notwendige Expertise in Bereichen wie Kunst und Marketing einzubringen. Die Klageschrift weist darauf hin, dass sogar Mills‘ eigene Freundin zu der Investorengruppe gehörte, was das Ausmaß des persönlichen Vertrauens unterstreicht.

Die Gruppe der Investoren strebt nun die vollständige Rückforderung ihrer Gelder an und beantragt die Einrichtung eines Treuhandverhältnisses (constructive trust) über die Vermögenswerte des Projekts. Sie behaupten, dass Mills‘ Handlungen klare Fälle von Betrug und Verletzung der Treuepflicht darstellen und das Vertrauen sowie die finanziellen Beiträge, die sie dem Vorhaben entgegenbrachten, verletzen.

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