Krypto-Steuerreform in Japan: Steuersatz sinkt auf 20% – Was Anleger wissen müssen

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By Felix Neumann

Japan plant Krypto-Steuerreform mit deutlicher Senkung

Japans Regierungspartei hat einen neuen Vorschlag zur Überarbeitung des nationalen Steuerrahmens für Krypto-Gewinne vorgelegt. Der neue Plan sieht vor, den aktuellen Steuersatz von 55 % auf Krypto-Gewinne auf 20 % zu senken. Diese Initiative befindet sich noch in einem frühen Stadium, und vor der endgültigen Verabschiedung des Vorschlags wird aktiv Feedback aus der Öffentlichkeit eingeholt.

Die vorgeschlagenen Änderungen würden digitale Währungen von ihrer derzeitigen Kategorisierung unter dem Zahlungsdienstleistungsgesetz in einen Status als Finanzprodukte umklassifizieren, die dem Finanzinstrumente- und Börsengesetz unterliegen. Diese Verlagerung soll die steuerliche Behandlung von Krypto-Assets an die von herkömmlichen Wertpapieren anpassen und potenziell die Steuerlast für Anleger verringern.

An der Spitze dieser Bewegung steht Akihisa Shiozaki, ein angesehenes Mitglied des japanischen Repräsentantenhauses. Er betonte, dass die Reform darauf abzielt, die Marktaktivität anzukurbeln, den Anlegerschutz zu verbessern und einen klareren Steuerrahmen für Krypto-bezogene Einkünfte zu schaffen.

Jüngste Anpassungen in Japans Krypto-Steuerpolitik unterstreichen ferner das Bestreben der Regierung, ihren Ansatz zu modernisieren. Bemerkenswert sind die im vergangenen Dezember eingeführten Reformen, darunter eine Maßnahme, die Unternehmen, die Krypto-Assets langfristig halten, von Steuern auf nicht realisierte Gewinne befreit. Diese Änderung wurde von Branchenexperten gut aufgenommen, von denen viele sie als einen fortschrittlichen Schritt zur Integration digitaler Assets in einen traditionellen Investitionsrahmen betrachten.

Der Vorschlag der Regierung steht bis zum 31. März zur öffentlichen Diskussion. Nach dieser Frist wird er der Financial Services Agency (FSA) zur weiteren Prüfung vorgelegt. Die FSA hat bereits Pläne angekündigt, bis Juni zusätzliche regulatorische Richtlinien zu Krypto-Währungsfragen zu veröffentlichen.

Aspekt Details
Steuersatzsenkung Von 55 % auf 20 %
Umklassifizierung Übergang vom Zahlungsdienstleistungsgesetz zum Finanzinstrumente- und Börsengesetz
Öffentliche Konsultation Geöffnet bis zum 31. März
Nächste Schritte Überprüfung durch die Financial Services Agency
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